Obligatorische Tagesschule
In einer obligatorischen Tagesschule nehmen alle Kinder an allen fünf Wochentagen am Betreuungsangebot teil.
Freiwillige Tagesschule
Die freiwillige tagesschule bietet ebenfalls ganztägige Betreuung an fünf Tagen pro Woche an. Jedoch können die Kinder bzw. deren Eltrn wählen, ob und zu welchen Zeiten sie das Betreuungsnagebot nutzen wollen.
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